Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 19. Februar 2013 |
Teil römisch drei |
41. Ernährungshilfe-Übereinkommen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2017, Ausschussbericht 2074 Sitzung 185,, Bundesrat:, Ausschussbericht 8868 Sitzung 816,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Jänner 2013 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 15, Absatz 3, für Österreich mit 29. Jänner 2013 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten bzw. internationale Organisationen das Übereinkommen ratifiziert, angenommen oder genehmigt:
Dänemark (ohne Färöer Inseln und Grönland), Europäische Union, Finnland, Japan, Kanada, Schweiz, Vereinigte Staaten.
Faymann