Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 16. Dezember 2013 |
Teil römisch drei |
320. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind |
Die Multilaterale Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 234 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 284 aus 2013,) wurde von Norwegen am 9. September 2013 unterzeichnet.
Faymann