BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 16. Dezember 2013

Teil römisch drei

319. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen

319. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen

Die Multilaterale Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 285 aus 2013,) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Norwegen

20. Juni 2013

Finnland

17. September 2013

Faymann