Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 16. Dezember 2013 |
Teil römisch drei |
319. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen |
Die Multilaterale Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 285 aus 2013,) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
|
ADR-Vertragsparteien: |
Datum der Unterzeichnung: |
|
Norwegen |
20. Juni 2013 |
|
Finnland |
17. September 2013 |
Faymann