BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 6. Dezember 2013

Teil III

316. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

316. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrats hat Bulgarien am 18. November 2013 seine Beitrittsurkunde gemäß Artikel 17, des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2013,) hinterlegt.

Faymann