Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 6. Dezember 2013 |
Teil römisch drei |
314. Kundmachung: | Geltungsbereich des Beschlusses des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikel 136, AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Kroatien am 1. Juli 2013 seine Beitrittsurkunde zum Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikel 136, AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2013,), hinterlegt.
Faymann