BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 8. November 2013

Teil römisch drei

302. Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2145 Ausschussbericht 2237 Sitzung 193. Bundesrat:, Ausschussbericht 8925 Sitzung 819.)

302.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zur Abänderung des am 5. November 1969 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel römisch drei, Absatz eins, des Protokolls wurden am 3. Juni bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Protokoll tritt daher gemäß seinem Artikel römisch drei, Absatz 2, mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Faymann