Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 8. November 2013 |
Teil römisch drei |
301. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2151 Ausschussbericht 2235 Sitzung 193. Bundesrat:, Ausschussbericht 8923 Sitzung 819.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 52, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 15. Oktober 2013 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Faymann