BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 8. November 2013

Teil römisch drei

297. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3 aus 2013, nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln

297. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3 aus 2013, nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln

Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3 aus 2013, nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 233 aus 2013,) wurde von Portugal am 8. Oktober 2013 unterzeichnet.

Faymann