Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 8. November 2013 |
Teil römisch drei |
297. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3 aus 2013, nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln |
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 3 aus 2013, nach Abschnitt 1.5.1 RID betreffend die Kennzeichnung von Flaschenbündeln Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 233 aus 2013,) wurde von Portugal am 8. Oktober 2013 unterzeichnet.
Faymann