Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 21. Oktober 2013 |
Teil römisch drei |
285. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen |
Die Multilaterale Vereinbarung M260 nach Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2013,) wurde von der Slowakei am 9. September 2013 unterzeichnet.
Faymann