Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 15. Oktober 2013 |
Teil römisch drei |
277. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1893 Ausschussbericht 1925 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8797 Sitzung 814.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Oktober 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Faymann