BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 3. Oktober 2013

Teil römisch drei

274. Erklärung der Zustimmung zur Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 513 Ausschussbericht 595 Sitzung 73. Bundesrat:, Ausschussbericht 7094 Sitzung 712.)

274.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel 2, Absatz 3 Punkt eins bis 3 Punkt 4, Artikel 6, Absatz 2, bis 4, Artikel 8,, Artikel 9, Absatz eins, 2 und 4 sowie Artikel 10, Absatz 4, verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Erklärung der Zustimmung zur Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen1

[Erklärung in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Erklärung in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

Die Erklärung wurde am 17. September 2004 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Schweden abgegeben; laut Mitteilung des Depositärs wurde das Übereinkommen nach Vorliegen der Zustimmung aller Vertragsparteien mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 als für beendet erklärt.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 593/1990 idF BGBl. I Nr. 2/2008.