Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 3. Oktober 2013 |
Teil römisch drei |
274. Erklärung der Zustimmung zur Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 513 Ausschussbericht 595 Sitzung 73. Bundesrat:, Ausschussbericht 7094 Sitzung 712.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel 2, Absatz 3 Punkt eins bis 3 Punkt 4, Artikel 6, Absatz 2, bis 4, Artikel 8,, Artikel 9, Absatz eins, 2 und 4 sowie Artikel 10, Absatz 4, verfassungsändernd sind, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
[Erklärung in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Erklärung in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Die Erklärung wurde am 17. September 2004 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Schweden abgegeben; laut Mitteilung des Depositärs wurde das Übereinkommen nach Vorliegen der Zustimmung aller Vertragsparteien mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 als für beendet erklärt.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 593/1990 idF BGBl. I Nr. 2/2008.