BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 17. September 2013

Teil römisch drei

258. Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 995 Ausschussbericht 1053 Sitzung 93. Bundesrat:, Ausschussbericht 8444 Sitzung 793.)

258.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer 2, B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Artikel 50, Absatz 4, B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen1, das dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt ist

[Änderungsprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel Änderunsprotokoll siehe Anlagen]

[Unterschriftsseiten Änderungsprotokoll siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. März 2011 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt. Nach Mitteilung des Depositärs ist das Protokoll gemäß seinem Artikel 2, mit 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 263 vom 29.09.2010 S. 1, veröffentlicht.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 132/2009.