Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 17. September 2013 |
Teil römisch drei |
257. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1382 Ausschussbericht 1455 Sitzung 124. Bundesrat:, Ausschussbericht 8588 Sitzung 801.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in armenischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. November 2011 bzw. 5. April 2012 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 17, Absatz eins, mit 1. Juli 2012 in Kraft getreten.
Faymann