BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 17. September 2013

Teil römisch drei

257. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1382 Ausschussbericht 1455 Sitzung 124. Bundesrat:, Ausschussbericht 8588 Sitzung 801.)

257.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in armenischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. November 2011 bzw. 5. April 2012 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 17, Absatz eins, mit 1. Juli 2012 in Kraft getreten.

Faymann