BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 16. September 2013

Teil römisch drei

254. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 1300 Ausschussbericht 1405 Sitzung 146. Bundesrat:, Ausschussbericht 7528 Sitzung 734.)

254.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und tadschikische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel samt Unterschriftenblätter siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 100, des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens wurde am 14. Dezember 2006 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen gemäß seinem Artikel 100, mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 350 vom 29.12.2009, Seite 3 veröffentlicht.

Faymann