Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 5. September 2013 |
Teil römisch drei |
244. Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998), die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) und die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006), samt Erklärungen und Vorbehalten | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1906 Ausschussbericht 2351 Sitzung 203. Bundesrat:, Ausschussbericht 8986 Sitzung 821.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen und Vorbehalten wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Änderungsurkunden in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Änderungsurkunden in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderungsurkunde in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Erklärungen und Vorbehalte in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Juli 2013 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 17/1998 idF BGBl. III Nr. 52/2010.