BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 5. September 2013 |
Teil IIITeil römisch drei |
241. Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll |
| (NR: GP XXIV RV 14 AB 80 S. 14. BR: AB 8066 S. 767.)Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 14 Ausschussbericht 80 Sitzung 14. Bundesrat:, Ausschussbericht 8066 Sitzung 767.) |
241.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Finanzprotokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Finanzprotokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.Die niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
[Gründungsübereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Finanzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Gründungsübereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Finanzprotokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt; das Übereinkommen samt Finanzprotokoll ist gemäß seinem Art. XIV Abs. 2 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt; das Übereinkommen samt Finanzprotokoll ist gemäß seinem Artikel römisch vierzehn, Absatz 2, für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich.
Faymann