BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 5. September 2013

Teil römisch drei

236. Kundmachung:

Beendigung des Notenwechsels zwischen Österreich und Schweden betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges

236. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung des Notenwechsels zwischen Österreich und Schweden betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Schweden haben einvernehmlich festgestellt, dass die nachstehenden Abkommen mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen am 1. Jänner 1994 gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:

Notenwechsel zwischen Österreich und Schweden betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges, Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1928,;

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkpflicht zwischen Österreich und Schweden, Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1955, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1959,.

Faymann