BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 13. August 2013

Teil römisch drei

227. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Abänderung des Zusatzprotokolls zum am 18. September 2009 unterzeichneten Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2136 Ausschussbericht 2239 Sitzung 193. Bundesrat:, Ausschussbericht 8927 Sitzung 819.)

227.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino zur Abänderung des Zusatzprotokolls zum am 18. September 2009 unterzeichneten Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll1

[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in italienischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[San-marinesische Antwortnote in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[San-marinesische Antwortnote in italienischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[San-marinesische Antwortnote in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurden am 27. März bzw. 13. Juni 2013 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. September 2013 in Kraft.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 208/2005 idF BGBl. III Nr. 38/2010.