BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 13. August 2013

Teil römisch drei

226. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2135 Ausschussbericht 2216 Sitzung 193. Bundesrat:, Ausschussbericht 8919 Sitzung 819.)

226.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in moldauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Abkommens wurden am 11. Jänner 2013 bzw. 16. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Faymann