Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 13. August 2013 |
Teil römisch drei |
226. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2135 Ausschussbericht 2216 Sitzung 193. Bundesrat:, Ausschussbericht 8919 Sitzung 819.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in moldauischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Abkommens wurden am 11. Jänner 2013 bzw. 16. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
Faymann