BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 1. August 2013

Teil römisch drei

210. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2139 Ausschussbericht 2230 Sitzung 194. Bundesrat:, Ausschussbericht 8937 Sitzung 819.)

210.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

Faymann