BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 23. Juli 2013

Teil römisch drei

198. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

198. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Grenada am 10. Mai 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung Bundesgesetzblatt Nr. 377 aus 1972,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2012,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 zu Artikel 4, abgegeben.

Weiters hat Moldau2 am 8. Mai 2013 eine Erklärung1 gemäß Artikel 14, des Übereinkommens abgegeben.

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.2].

2  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 33/2006.