BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 12. Juli 2013

Teil römisch drei

183. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

183. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten hat die Europäische Union am 25. Juni 2013 ihre Genehmigungsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr – Protokoll „Verkehr“ Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 234 aus 2002, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2013,) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehende Erklärung abgegeben:

Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher sind alle Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ oder „die Gemeinschaft“ im Wortlaut des Protokolls, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ oder „die Union“ zu lesen.

Faymann