Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 12. Juli 2013 |
Teil römisch drei |
181. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Marokko am 19. Juni 2013 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 143 aus 2013,) hinterlegt.
Faymann