Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 12. Juli 2013 |
Teil römisch drei |
177. Kundmachung: | Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat das Vereinigte Königreich am 11. Juni 2013 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2012,) hinterlegt und anlässlich dessen zu beabsichtigen erklärt, von dem in Artikel 4, Absatz 5, vorgesehenen Vorbehalt Gebrauch zu machen.
Faymann