Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 20. Juni 2013 |
Teil römisch drei |
170. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 2013,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll: |
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Norwegen |
3. Juni 2013 |
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Palau |
11. Juni 2013 |
11. Juni 2013 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Norwegen Erklärungen1 zu Artikel 12,, Artikel 14 und Artikel 25, des Übereinkommens abgegeben.
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15].