Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 19. Juni 2013 |
Teil römisch drei |
162. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Mexiko am 28. Mai 2013 die anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde abgegebene interpretative Erklärung1 zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2013,) zurückgezogen.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 47/2005.