BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 22. Mai 2013

Teil römisch drei

139. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1894 Ausschussbericht 1926 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8798 Sitzung 814.)

139.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

[Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 2013 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, mit 1. August 2013 in Kraft.

Faymann