Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 22. Mai 2013 |
Teil römisch drei |
139. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1894 Ausschussbericht 1926 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8798 Sitzung 814.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Mai 2013 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, mit 1. August 2013 in Kraft.
Faymann