BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 10. Mai 2013

Teil römisch drei

128. Kundmachung:

Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

128. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Afghanistan am 25. März 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1993,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2013,) hinterlegt.

Ferner hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des Übereinkommens am 11. April 2013 auf Gibraltar ausgedehnt.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 709/1994, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 119/2010.