Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 9. April 2013 |
Teil römisch drei |
109. Kundmachung: | Berichtigung der Kundmachung der Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage |
Nach Mitteilung der Regierung von Dänemark vom 20. Dezember 2012 hat das Vereinigte Königreich am 19. Dezember 2012 seine Ratifikationsurkunde, als die letzte noch ausständige Ratifikation für das Inkrafttreten der Änderung 2002, beim Depositär des Übereinkommens hinterlegt und demzufolge lautet das korrekte Datum des Inkrafttretens des geänderten Übereinkommens Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2011,) gemäß Artikel 20, Absatz 2, statt „1. Juli 2009“ richtigerweise „1. März 2013“.
Faymann