BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 9. April 2013

Teil römisch drei

108. Kundmachung:

Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen über die finanzielle Kooperation

108. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen über die finanzielle Kooperation

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen über die finanzielle Kooperation Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2011,) wurde gemäß seinem Artikel 12 durch Briefwechsel vom 22. Jänner 2013 und 28. März 2013 für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2014, verlängert.

Faymann