BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 8. April 2013

Teil römisch drei

107. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1916 Ausschussbericht 2100 Sitzung 184. Bundesrat:, Ausschussbericht 8866 Sitzung 816.)

107.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen

[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. Juni 2013 in Kraft.

Faymann