BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 14. November 2012

Teil römisch eins

93. Bundesgesetz:

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1901 Ausschussbericht 1921 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8795 Sitzung 814.)

93. Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 2113,9 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3932,0 Millionen SZR erhöht.
  2. Absatz 2,Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann