Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 30. Oktober 2012 |
Teil römisch eins |
90. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2012 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1900 Ausschussbericht 1920 Sitzung 173.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
Die Bundesministerin für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der im Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann