79. Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird wie folgt geändert:Das Schulorganisationsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 8e Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge „In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.In Paragraph 8 e, Absatz eins, erster Satz wird die Wortfolge „In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.
2.Novellierungsanordnung 2, (Grundsatzbestimmung) In § 8e Abs. 3 wird die Wortfolge „in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.(Grundsatzbestimmung) In Paragraph 8 e, Absatz 3, wird die Wortfolge „in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12“ durch die Wortfolge „in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14“ ersetzt.
3.Novellierungsanordnung 3, Dem § 131 wird folgender Abs. 27 angefügt:Dem Paragraph 131, wird folgender Absatz 27, angefügt:
„(27)Absatz 27,(Grundsatzbestimmung hinsichtlich § 8e Abs. 3) § 8e Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2012 tritt mit 2. September 2012 in Kraft. § 8e Abs. 3 in der Fassung des genannten Bundesgesetzes tritt gegenüber den Ländern mit Ablauf des der Kundmachung folgenden Tages in Kraft; die Ausführungsgesetze sind binnen einem Jahr zu erlassen und mit 2. September 2012 in Kraft zu setzen.“(Grundsatzbestimmung hinsichtlich Paragraph 8 e, Absatz 3,) Paragraph 8 e, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2012, tritt mit 2. September 2012 in Kraft. Paragraph 8 e, Absatz 3, in der Fassung des genannten Bundesgesetzes tritt gegenüber den Ländern mit Ablauf des der Kundmachung folgenden Tages in Kraft; die Ausführungsgesetze sind binnen einem Jahr zu erlassen und mit 2. September 2012 in Kraft zu setzen.“
Fischer
Faymann