83. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse
Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10 sowie § 32 Abs. 4 Z 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010 wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Anordnung zur Erstellung der Statistik
§ 1.
Die Bundesanstalt Statistik Österreich (im Folgenden: Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 543/2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93, ABl. Nr. L 167 vom 29.6.2009 S. 1, sowie aufgrund des Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor, ABl. Nr. L 128 vom 27.5.2009 S. 15, gemäß dieser Verordnung Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten die entsprechenden Statistiken zu erstellen.
Erhebungsmasse, Statistische Einheiten
§ 2.
Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind:
Kulturen auf dem Ackerland,
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Periodizität, Kontinuität
§ 3.
Die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse ist jährlich über das Kalenderjahr, in dem die Ernte beginnt, zu erstellen.
Erhebungsmerkmale
bei Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I: die Erntefläche, die Erntemenge und der Ertrag;
bei Dauerkulturen gemäß Anlage II: die Produktionsfläche und die Erntemenge, beim Extensivobstbau jedoch nur die Erntemenge, bei Wein zusätzlich die Bestandsmenge;
bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß Anlage III: die jeweiligen Hauptanbauflächen.
Erhebungsart
§ 5.
(1) Die Erhebungsmerkmale gemäß § 4 sind auf folgende Arten zu erheben:
die Ernteflächen der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I Z 1 bis 46 und der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß Anlage III auf Betriebsebene verknüpft mit der Betriebsnummer durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria sowie durch Heranziehung der für die Statistik über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe erhobenen Daten;
die Ernteflächen der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I Z 47 durch Heranziehung der für die Statistik über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und für die Statistik über den Gartenbau und den Feldgemüseanbau erhobenen Daten aggregiert auf Landesebene;
die Produktionsflächen, die Erntemenge und Bestandsmenge der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 18 und 19 aggregiert auf Bezirksebene durch Beschaffung von Verwaltungsdaten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;
die Produktionsflächen der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 17 im Intensivobstbau durch Heranziehung der für die Statistik über Erwerbsobstanlagen erhobenen Daten aggregiert auf Länderebene sowie durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria auf Betriebsebene verknüpft mit der Betriebsnummer;
die Erträge der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 17 beim Intensivobst durch Beschaffung der im Rahmen ihrer Tätigkeit angefallenen Daten der Landwirtschaftskammern aggregiert auf Länderebene;
die Erträge der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 14 beim Extensivobst durch Befragung von Produzenten, die Anzahl der Bäume/Sträucher der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 14 beim Extensivobst durch Expertenschätzungen;
die Erträge der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria aggregiert auf Länderebene und durch Befragung der einschlägigen Produktions- und Erzeugerverbände, der landwirtschaftlichen Fachschulen und landwirtschaftlichen Versuchsanstalten sowie der Landwirtschaftskammern;
die Erträge der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I durch Befragung von Produzenten.
(2) Soweit es für die Qualität der Statistik erforderlich ist, sind die Erträge der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I und die Erträge der Dauerkulturen gemäß Anlage II durch Befragung der Produzenten zu erheben.
(3) Die Bundesanstalt ist ermächtigt, bei Erhebungen in der Art der Befragung die freiwilligen Erntereferenten in den Gemeinden heranzuziehen.
(4) Soweit die Daten gemäß § 4 nicht gemäß Abs. 1 erhoben werden können, sind diese durch geeignete statistische Schätzverfahren zu ermitteln.
(5) Wird eine Befragung gemäß Abs. 1 Z 6 und 8 sowie Abs. 2 durchgeführt, hat die Bundesanstalt bei der Auswahl der Respondenten für eine möglichst flächendeckende Verteilung zu sorgen.
Auskunftserteilung
§ 6.
Die Auskunftserteilung der gemäß § 5 Abs. 5 ausgewählten Personen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Mitwirkungspflichten der Inhaber von Verwaltungsdaten
§ 7.
Die Inhaber von Verwaltungsdaten haben auf Verlangen der Bundesanstalt die Daten innerhalb von zwei Wochen der Bundesanstalt kostenlos und auf elektronischem Datenträger zu übermitteln. Bei erstmaliger Übermittlung sowie bei jeder methodischen Änderung für die Erstellung der Datensätze haben die Inhaber von Verwaltungsdaten einen methodischen Bericht an die Bundesanstalt zu übermitteln.
Berlakovich
Anlage I
Kulturen auf dem Ackerland
Körnermais und Corn-Cob-Mix
Linsen, Kichererbsen und Wicken
Frühe und mittelfrühe Speisekartoffeln
Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte
Winterraps zur Ölgewinnung
Sonstige Faserpflanzen (Flachs etc., nur Fläche)
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen (nur Fläche)
Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen etc.; nur Fläche)
Rotklee und sonstige Kleearten
Wechselwiesen (Ackerwiese, Egart)
Gemüse
Paprika - bunt, geschützt
Paprika - bunt, Freiland inkl. Capia
Paprika - grün, geschützt
Salat - Bummerlsalat, Freiland
Salat - Bummerlsalat, geschützt
Salat - Häuptelsalat, Freiland
Salat - Häuptelsalat, geschützt
Salat - Chicoree und Radicchio
Zwiebeln - Sommerzwiebeln
Zwiebeln - Winterzwiebeln
Sonstige frische Kräuter (nur Fläche)
Übrige Gemüsearten (nur Fläche)
Anlage II
Dauerkulturen
Wein nach Qualitätsstufen
Weinbestand nach Qualitätsstufen
Anlage III
Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Ackerland
Körnermais und Corn-Cob-Mix
Linsen, Kichererbsen und Wicken
Frühe und mittelfrühe Speisekartoffeln
Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte
Winterraps zur Ölgewinnung
Sonstige Faserpflanzen (Flachs etc.)
Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen etc.)
Rotklee und sonstige Kleearten
Wechselwiesen (Ackerwiese, Egart)
Gemüse im Freiland: Feldanbau
Gemüse im Freiland: Gartenbau
Gemüse im geschützten Anbau
Blumen und Zierpflanzen: Im Freiland
Blumen und Zierpflanzen: Im geschützten Anbau
GLÖZ A (Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand mit Prämienanspruch)
Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
Dauerkulturen
Obst- und Beerenobstanlagen