Anlage

 

Voraussetzungen

Beabsichtigte, Beförderung auf eine Planstelle der

Leistungsfeststellung

Erreichte besoldungsrechtliche Stellung im Zeitpunkt der Beförderung

Mindestgesamtdienstzeit

Verw.Gr.

DKl.

 

Dienstklasse

Gehaltsstufe

in Jahren 3)

 

römisch vier

Bei Aufweisung mindestens des zu erwartenden Arbeitserfolges

römisch vier

5

 
 

römisch fünf

1)

römisch vier

8

9

A, H 1

 

2)

römisch vier

8

91/2

 

römisch sechs

1)

römisch fünf

4

12

   

2)

römisch fünf

4

13

 

römisch sieben

1)

römisch sechs

4

161/2

   

2)

römisch sechs

4

18

 

römisch vier

Bei Aufweisung mindestens des zu erwartenden Arbeitserfolges

römisch vier

4

14

 

römisch fünf 4)

1)

römisch vier

6

19

B, W 1, H 2

 

2)

römisch vier

6

191/2

 

römisch sechs

1)

römisch fünf

5

25

   

2)

römisch fünf

5

26

C, W 2

römisch vier

Bei Aufweisung mindestens des zu erwartenden Arbeitserfolges

römisch vier

3

24

D

römisch vier

Bei Aufweisung mindestens des zu erwartenden Arbeitserfolges

römisch vier

3

35

P 1

römisch vier

Bei Aufweisung mindestens des zu erwartenden Arbeitserfolges

römisch vier

3

28

P 2

römisch vier

Bei Aufweisung mindestens des zu erwartenden Arbeitserfolges

römisch vier

3

35

_______________

1) Bei erheblicher Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges.

2) Bei Aufweisung des zu erwartenden Arbeitserfolges.

3) Ab Vorrückungsstichtag gemäß Paragraph 12, GehG abzüglich der nicht anrechenbaren Zeit.

4) Hat die Beamtin oder der Beamte zum Zeitpunkt ihrer oder seiner Beförderung in die Dienstklasse römisch vier oder zu dem für diese Dienstklasse maßgebenden Stichtag den von ihr oder ihm zu erwartenden Arbeitserfolg lediglich aufgewiesen, verlängert sich die Wartefrist um ein halbes Jahr.