Anlage zur Glücksspielautomatenverordnung

Detailspezifikation 1:

GSA-Protokolle der Gaming Standards Association

Protokoll

Version

G2S Message Protokoll

Version v1.1 entsprechend der Spezifikation "G2S™ Message Protocol v1.1, Document ID gsa-p0075.024.00, released 2011/03/04 by Gaming Standards Association (GSA)" oder eine dazu kompatible höhere Version

P2P Message Protokoll

Version v1.1.3 entsprechend der Spezifikation "GSA Point to Point SOAP/HTTPS Transport and Security Specification v1.1.3, Document ID gsa-p0065.036.00, released 2011/01/07 by Gaming Standards Association (GSA)" oder eine dazu kompatible höhere Version

SSL/TLS

Version analog der aktuellen P2P Message Protokoll Spezifikation

Die Versionsbeschreibungen können über die Web-Seite der Gaming Standards Association http://www.gamingstandards.com abgerufen werden.

Detailspezifikation 2:

Elektronische Zähler (Meters)
Buchhaltungszähler

Zähler

Zählerinhalt

Zählervarianten

Turnover Meter

Gesamtbetrag aller eingesetzten Spielbeträge

  •               -              Gesamtzähler
  •               -              je ein Subzähler pro Spielprogramm und Gewinnausschüttungsquote

Total Wins Meter

Gesamtbetrag aller gewonnenen Spielbeträge

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler
  • Strichaufzählung
    je ein Subzähler pro Spielprogramm und Gewinnausschüttungsquote

In Meter

Summe aller eingebrachten und verbuchten Spielbeträge

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler
  • Strichaufzählung
    je ein Subzähler pro Einbringungsmöglichkeit und Gewinnausschüttungsquote

Out Meter

Summe aller ausbezahlten Spielbeträge

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler
  • Strichaufzählung
    je ein Subzähler pro Auszahlungsmöglichkeit und Gewinnausschüttungsquote

Cancelled Credits Meter

Gesamtbetrag aller außerhalb des Glücksspielautomaten ausbezahlten Spielbeträge (Handkassa)

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler

Ereigniszähler

Zähler

Zählerinhalt

Zählervarianten

Games Meter

since initialization

Gesamtanzahl Spiele

seit Inbetriebnahme

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler
  • Strichaufzählung
    je ein Subzähler pro Spielprogramm und Gewinnausschüttungsquote

Games Meter

since power reset

Gesamtanzahl Spiele

seit Einschalten

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler
  • Strichaufzählung
    je ein Subzähler pro Spielprogramm und Gewinnausschüttungsquote

Games Meter

since door closed

Gesamtanzahl Spiele

seit Gerätetürschließung

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler
  • Strichaufzählung
    je ein Subzähler pro Spielprogramm und Gewinnausschüttungsquote

Door Meters

Gesamtanzahl der Türöffnungen

  • Strichaufzählung
    Gesamtzähler pro Tür

Detailspezifikation 3:

Anforderungsbestätigung für Prüfunternehmen gem. , Paragraph 31, Glücksspielautomatenverordnung
Confirmation of authorization of a Test Institute according to
§ 31 Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation)

Prüfunternehmen

Test Institute

 

  1. Ziffer eins
    Prüfstelle

  Testing Center

Ausstellende Niederlassung [Name, Adresse]

Issuing Office [name, address]

 

Durchführende Niederlassung [Name, Adresse]

Evaluating Office [name, address]

 

  1. Ziffer 2
    Typengutachten

  Type Certificate

Typengutachten Nr.

Type Certificate No.

 

Ausstelldatum

Date of issue

 

  1. Ziffer 3
    Bestätigung der Anforderungen

  Confirmation of the requirements

Das oben angeführte Prüfunternehmen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Typengutachtens folgende Anforderungen erfüllt waren:

The above-mentioned Testing Institute confirms that the requirements listed below were fulfilled at the time of creation of the Type Certificate:

Anforderung

Requirement

erfüllt [ja/nein]

complied [yes/no]

Akkreditiert gem. Paragraph 31, Ziffer eins, Glücksspielautomatenverordnung

Accredited according Paragraph 31, Ziffer eins, Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation)

 

Prüferqualifikation gem. Paragraph 31, Ziffer 2, Glücksspielautomatenverordnung

Tester Experience according Paragraph 31, Ziffer 2, Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation)

 

Keine wirtschaftlichen Abhängigkeiten gem. Paragraph 31, Ziffer 3, Glücksspielautomatenverordnung

No economic dependency according Paragraph 31, Ziffer 3, Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation)

 

[Datum, Unterschrift Zeichnungsberechtigter]

[Date, signature by authorized signatory]

Detailspezifikation 4:

Non-Disclosure-Agreement

Geheimhaltungsvereinbarung

für den Zutritt des Bewilligungsinhabers in die Bundesrechenzentrum GmbH gemäß Paragraph 27, Absatz 3, Glücksspielautomatenverordnung

(einseitig)

zwischen

Bundesrechenzentrum GmbH

Hintere Zollamtstraße 4

1030 Wien

(im Folgenden "BRZ GmbH" genannt)

und

XXXXX XXXXX

XXXXX römisch zwanzig

römisch 40 XXXXX

(im Folgenden "PARTNER " genannt)

  1. Ziffer eins
    Während der Geschäftsbeziehung mit XXXXX XXXXX stellt die BRZ GmbH dem PARTNER im Sinne der Vertraulichkeit schutzwürdige Informationen zur Verfügung.
                  Zur Regelung der hiermit zusammenhängenden Fragen wird Folgendes vereinbart:
  2. Ziffer 2
    Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche (Er)Kenntnisse technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, unabhängig von deren physikalischen Ausprägungen (körperlich oder unkörperlich) also in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form (Dokumente einschließlich maschinenlesbarer Informationen und Dokumente, Software, Gegenstände, sonstige Materialien etc.). Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und sonstigen Informationen, welche dem PARTNER über die BRZ GmbH und/oder deren Kunden offen gelegt oder sonst bekannt werden. Als vertrauliche Information gilt auch der Umstand, dass die BRZ GmbH und der PARTNER in Vertragsverhandlungen eingetreten sind, sowie der Umstand, Zugang zu Informationen im Sinne des Punktes 2 zu haben.
  3. Ziffer 3
    Alle Informationen im Sinne des Punktes 2, die dem PARTNER zugänglich oder auf andere Weise bekannt wurden, sind vor Dritten (ausgenommen Subunternehmern gemäß Pkt. 4) geheim zu halten. Die Überlassung der Informationen erfolgt ausschließlich für den in Punkt 1 genannten Zweck. Er wird sie nur denjenigen seiner MitarbeiterInnen seiner verbundenen Gesellschaften oder für ihn bzw. seine verbundenen Gesellschaften tätigen Beratern zugänglich machen, die diese zu dem vorgesehenen Zweck benötigen und die zu einer dieser Vereinbarung mindestens gleichwertigen Geheimhaltung aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder aufgrund sonstiger schriftlicher Vereinbarung verpflichtet sind, solange und soweit die Informationen nicht
    1. Litera a
      dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
    2. Litera b
      allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat oder
    3. Litera c
      dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder
    4. Litera d
      vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder
    5. Litera e
      aufgrund rechtlicher Vorschriften Gerichten oder Behörden zugänglich zu machen sind oder
    6. Litera f
      von der BRZ GmbH zur Bekanntmachung bereits schriftlich freigegeben worden sind.
    Das Vorliegen einer der vorgenannten Ausnahmen ist (ausgenommen Litera a,, b und f) vor der Nutzung oder Veröffentlichung der Informationen der BRZ GmbH schriftlich nachzuweisen.
  4. Ziffer 4
    Der PARTNER wird alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung (ausgenommen Punkt 7) jedem/r seiner MitarbeiterInnen sowie jedem seiner Subunternehmer überbinden. Der PARTNER haftet der BRZ GmbH jedenfalls für alle seine MitarbeiterInnen und Subunternehmer, die er für die Erbringung der Leistungen gemäß Punkt 1 einsetzt, eingesetzt hat oder einsetzen wird, unabhängig davon, ob und in welcher vertraglichen Beziehung diese zu ihm stehen. Es haben ausschließlich nur Personen Zugriff, die zweckgebundene Resultate erarbeiten („Need To Know“).
  5. Ziffer 5
    Der PARTNER gewährleistet hinsichtlich der Informationen Folgendes:
    • Strichaufzählung
      Verwahrung unter Verschluss.
    • Strichaufzählung
      Der PARTNER hat den Verlust von Informationen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Verluste auf Grund von Raub, Einbruch, Diebstahl o.ä.
    • Strichaufzählung
      Informationen sind bei der Verwahrung sowie beim Transport gegen Einsichtnahme durch unberechtigte Dritte mit Maßnahmen zu schützen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
  6. Ziffer 6
    Unterlagen und auf Datenträger gespeicherte Informationen, welche die Voraussetzungen des Punktes 2 erfüllen, sowie sämtliche Kopien davon sind auf schriftliche Aufforderung der BRZ GmbH dieser unverzüglich zurückzugeben oder, wenn sie es wünscht, zu vernichten. Eine entsprechende Mitteilung hat bis spätestens drei Monate nach Beendigung der unter Punkt 1 genannten Zusammenarbeit schriftlich zu erfolgen.
  7. Ziffer 7
    Im Falle jeden Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung hat der PARTNER, sofern er den Verstoß verursacht hat, unabhängig vom Verschulden, eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 25.000.- zu leisten.
  8. Ziffer 8
    Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch den PARTNER in Kraft und gilt zeitlich unbefristet.
  9. Ziffer 9
    Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
  10. Ziffer 10
    Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit seiner Durchführung ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien berufen.
  11. Ziffer 11
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragspartner werden sich in diesen Fällen um Regelungen bemühen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

[Datum, Unterschrift Zeichnungsberechtigter]

[Date, signature by authorized signatory]

Detailspezifikation 5i:

Typengutachten

Type Certificate

Prüfunternehmen

Test Institute

 

Prüfer [Name]

Tester [name]

 

Type Certificate Nr.

Type Certificate No.

 

Ausstelldatum

Date of issue

 

  1. Ziffer eins
    Prüfstelle

  Testing Center

Ausstellende Niederlassung [Name, Adresse]

Issuing Office [name, address]

 

Durchführende Niederlassung [Name, Adresse]

Evaluating Office [name, address]

 

  1. Ziffer 2
    Auftraggeber

  Client / Applicant

Auftraggeber [Name, Adresse]

Client/Applicant [name, address]

 

  1. Ziffer 3
    Glücksspielautomatentyp-Informationen

  EGM Type Information

Typenidentifikation

(Paragraph 32, Absatz 3, Glücksspielautomatenverordnung), Type Identifier

 

Glücksspielautomatenhersteller [Name]

EGM Manufacturer [name]

 

Modellbezeichnung des Glücksspielautomaten

Type/Product designation of the EGM

 

Seriennummer (getesteter Glücksspielautomat)

Serial number (tested EGM)

 

Beschreibung des Glücksspielautomatentyps

EGM Type Description

 

Dokumentationsverweis(e) zum Glücksspiel-automatentyp

EGM Type Documentation References

 

Detaillierte Informationen zur System Hardware des Glücksspielautomatentyps

Detailed Information on System Hardware of EGM Type

System Hardware Hersteller[Name]

Manufacturer [name]

System Hardware Bezeichnung[Name]

System Hardware [name]

Hardwareidentifikationsmerkmal

System Hardware ID

     

Detaillierte Informationen zu den SW-Komponenten des Glücksspielautomatentyps

Detailed Information on Software Components of the EGM Type

Methode Prüfsummenermittlung/Start Wert, Checksum method/Salt

SHA-256/

Komponenten

Hersteller [Name]

Component Manufacturer (name)

Komponenten Bezeichnung [Name]

Component name

Komponentenart

Component Type

Komponenten ID

Component ID

Signaturwert

Signature

Systemsoftware Systemsoftware

         

Spielprogramme Game Software

         

  1. Ziffer 4
    Angaben zur Prüfung

  Details on Testing

Prüfungsziel

Test Objectives

Komponenten ID

Component ID

Prüfberichtnummer

Test Report No.

Ergebnis

Result

Prüfbericht Dokumentname Designator Test Report

Systemhardware Systemhardware

         

Systemsoftware Systemsoftware

         

Spielprogramme Game Software

         

Das oben angeführte Prüfunternehmen bestätigt, dass die unter Glücksspielautomatentyp-Informationen definierten Kombinationen von Hardware- und Softwarekomponenten den Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes, der zu diesem Gesetz ergangenen Glücksspielautomatenverordnung und den nachfolgend angeführten Landesgesetzen entsprechen:

The above-mentioned Testing Institute certifies that the combination of Hardware- and Software Components listed in section 3. (EGM Type Information) comply with the requirements of the Austrian Glücksspielgesetz (Gambling Act), with the orders of the Austrian Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation) issued with the Gambling Act and with the State Laws listed below:

Bundesland

Federal State

Landesgesetz

State Law

   
   

[Datum, Unterschrift Zeichnungsberechtigter]

[Date, signature by authorized signatory]

Detailspezifikation 6i:

Prüfberichte für Hard- und Softwarekomponenten
Prüfbericht Hardware

Test Report Hardware

Prüfunternehmen

Test Institute

 

Prüfer [Name]

Tester [name]

 

Prüfbericht Nr.

Test Report No.

 

Prüfbericht Dokumentname

Designator Test Report

 

Ausstelldatum

Date of issue

 

  1. Ziffer eins
    Prüfstelle

  Testing Center

Ausstellende Niederlassung [Name, Adresse]

Issuing Office [name, address]

 

Durchführende Niederlassung [Name, Adresse]

Evaluating Office [name, address]

 

  1. Ziffer 2
    Auftraggeber

  Client / Applicant

Auftraggeber [Name, Adresse]

Client / Applicant [name, address]

 

  1. Ziffer 3
    Hardware-Komponenteninformationen

  Hardware Component Information

Komponentenhersteller [Name]

Manufacturer [name]

 

Komponentenbezeichnung

Component Name

 

Komponentenart

Component Type

 

Hardwareidentifikationsmerkmal

System Hardware ID

 

Komponentenbeschreibung

Component Description

 

Komponentendokumentation(en)

Component Documentation Reference(s)

 

Detaillierte Informationen zu Hardware-Komponenten

Detailed Information on Hardware Components

Hersteller

Manufacturer

Komponenten ID / Modellnummer

Product ID / Model No.

Funktion

Function

     
     
     

  1. Ziffer 4
    Angaben zur Prüfung (je vorgesehener Komponentenkombination)

  Details on Testing (for each intended component combination)

Typenidentifikation der getesteten Komponentenkombination(Paragraph 32, Absatz 3, Glücksspielautomatenverordnung)

Type Identifier of the tested component combination

 

Komponenten ID

Component ID

Prüfungsschwerpunkt

Test focus

Referenz-nummer des Tests

Test reference No.

Ergeb-nis

Result

Zusätzliche Details

Additional details

Testbericht Anlagen-Nr.

Test report attachment No.

Funktionsweise Functionality

 
           
           
           

Komponentenspezifische Tests Device Specific Tests

 
           
           
           

Sonstige Hardware-Überprüfungen Further Hardware tests

 
           
           
           

Das oben angeführte Prüfungsunternehmen bestätigt, dass die unter Hardware-Komponenteninformation angeführte(n) Hardware-Komponente(n) den Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes, der zu diesem Gesetz ergangenen Glücksspielautomatenverordnung und den nachfolgend angeführten Landesgesetzen entsprechen:

The above-mentioned Testing Institute certifies that the Hardware Components listed in section 3. (Hardware Component Information) comply with the requirements of the Austrian Glücksspielgesetz (Gambling Act), with the orders of the Austrian Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation) issued with the Gambling Act and with the State Laws listed below:

Bundesland

Federal State

Landesgesetz

State Law

   
   

[Datum, Unterschrift Zeichnungsberechtigter]

[Date, signature by authorized signatory]

Prüfbericht Software

Test Report Software

Prüfunternehmen

Test Institute

 

Prüfer [Name]

Tester [name]

 

Prüfbericht Nr.

Test Report No.

 

Prüfbericht Dokumentname

Designator Test Report

 

Ausstelldatum

Date of issue

 

  1. Ziffer eins
    Prüfstelle

  Testing Center

Ausstellende Niederlassung ([Name, Adresse]

Issuing Office [name, address]

 

Durchführende Niederlassung [Name, Adresse]

Evaluating Office [name, address]

 

  1. Ziffer 2
    Auftraggeber

  Client / Applicant

Auftraggeber [Name, Adresse]

Client / Applicant [name, address]

 

  1. Ziffer 3
    Software-Komponenteninformationen

  Software Component Information

Komponentenhersteller [Name]

Manufacturer [name]

 

Komponentenbezeichnung

Component Name

 

Komponentenart

Component Type

 

Komponentenbeschreibung

Component Description

 

Komponentendokumentation(en)

Component Documentation

 

Detaillierte Informationen zu System-Software-Komponente(n) / Spielprogramm-Komponente(n)

Detailed Information on Software Components / Game Components

Methode Prüfsummenermittlung/Start Wert, Checksum method/Salt

SHA-256/

Komponenten ID

Component ID

Speicher Medium

Storage Media Type

Funktion

Function

Position

Position

Größe

Size

Signaturwert

Signature

           
           
           

  1. Ziffer 4
    Angaben zur Prüfung

Typenidentifikation der getesteten Komponentenkombination

(Paragraph 32, Absatz 3, Glücksspielautomatenverordnung)

Type Identifier of the tested component combination

 

Komponenten ID

Component ID

Prüfungsschwerpunkt

Test focus

Referenz-nummer des Tests

Test refer-ence No.

Ergeb-nis

Result

Zusätzliche Details

Additional details

Testbericht

Anlagen-Nr., Test Report attachment No.

Zufallszahlengenerator Random number generator

 
           
           
           

Gewinnausschüttungsquote Payout ratio

 
           
           
           

G2S Kompatibilität G2S interoperability

 
           
           
           

Sonstige Software-Überprüfungen Further Software tests

 
           
           
           

Das oben angeführte Prüfungsunternehmen bestätigt, dass die unter Software-Komponenteninformation angeführte(n) Software-Komponente(n) den Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes, der zu diesem Gesetz ergangenen Glücksspielautomatenverordnung und den nachfolgend angeführten Landesgesetzen entsprechen:

The above-mentioned Testing Institute certifies that the Software Components listed in section 3. (Software Component Information) comply with the requirements of the Austrian Glücksspielgesetz (Gambling Act), with the orders of the Austrian Glücksspielautomatenverordnung (EGM Regulation) issued with the Gambling Act and with the State Laws listed below:

Bundesland

Federal State

Landesgesetz

State Law

   
   

[Datum, Unterschrift Zeichnungsberechtigter]

[Date, signature by authorized signatory]

Detailspezifikation 7:

Folgende personenbezogene Daten des und zum Bewilligungsinhaber werden gespeichert:

Juristische Person

Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuernummer, Glücksspielsteuernummer, Umsatzsteueridentifikation (UID), Steuersubjektidentifikation (SID)

Adresse

Land, Postleitzahl, Ort, Gemeindekennziffer, Straße, Telefon, Telefax, Email-Adresse, Geographische Position (Längen und Breitengradinformation)

Bewilligung

Geschäftszahl der Bewilligung, Beginn und Ende der Bewilligung, vergebende Stelle, Status (aufrecht/nicht aufrecht), Anzahl der Automaten, Beginn und Ende des Automatenbetriebes, Öffnungszeiten des Auotmatensalons

Automat

Seriennummer, Typenidentifikation, Hersteller, Vignettennummer

Automatentyp

Modellbezeichnung, Versionsnummer, Typenidentifikation, Typengutachten

Technische Komponente

Bezeichnung, Versionsnummer, Herstellungsdatum, Kennzeichen über Funktionstüchtigkeit, Signaturwert, bautechnische Funktionalität, Hardwareidentifikationsmerkmal, Prüfbericht, Status (zB geprüft, beantragt)

Automatenlogbuch

Inbetriebnahmedatum Automat, Status Automat (gültig/in Betrieb/außer Betrieb/ungültig), Anzahl der durchgeführten Spiele eines Spieltages, Gesamtbetrag der eingebrachten, eingesetzten, gewonnenen und ausbezahlten Geldbeträge eines Spieltages, Einzelspieldaten, Automatenereignisse