Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2012 |
Teil römisch zwei |
512. Verordnung: | Verfahren bei Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ-VO) |
Auf Grund des Paragraph 54, Absatz 10 und Absatz 12, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2012,, wird verordnet:
Die Berichte gemäß Paragraph 54, Absatz 12, BHG 2013 sind von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen auf Grundlage der von den haushaltsleitenden Organen in den Anträgen gemäß Paragraph 5, zu Verfügung gestellten Informationen zu erstellen. Darüber hinaus haben die haushaltsleitenden Organe in diesem Zusammenhang auf Ersuchen der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen ergänzende Informationen nachzureichen.
Fekter