Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 27. Dezember 2012 |
Teil römisch zwei |
507. Verordnung: | Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß Paragraph 4, NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird |
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz 5, des Neugründungs-Förderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2012,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß Paragraph 4, NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2005,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, Absatz eins, entfällt die Ziffer 7,
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 5, Absatz eins, entfällt die Ziffer 5,
Fekter