Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 21. Dezember 2012 |
Teil römisch zwei |
470. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate |
Auf Grund des Paragraph 14, Absatz 4, des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl. Nr. 27 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2012,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate, Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1993, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2011,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, werden in den Ausführungen zum 11. Aufsichtsbezirk die Wortfolge „Fürstenfeld, Hartberg“ ersetzt durch die Wortfolge „Hartberg-Fürstenfeld“, die Wortfolge „Feldbach, Radkersburg“ ersetzt durch das Wort „Südoststeiermark“ und in den Ausführungen zum 12. Aufsichtsbezirk die Wortfolge „Bruck a.d. Mur, Mürzzuschlag“ ersetzt durch die Wortfolge „Bruck-Mürzzuschlag“.
Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 5, Absatz 3, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Hundstorfer