Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 24. Februar 2012 |
Teil römisch zwei |
46. Verordnung: | 41. Nachtrag zum Arzneibuch |
Auf Grund des Paragraph 2, des Arzneibuchgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1980,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2002, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, Bundesgesetzblatt römisch eins Nr. 3, wird verordnet:
Die deutschsprachige Fassung der revidierten Monographie „Immunglobulin vom Menschen zur intravenösen Anwendung" mit den dazugehörigen revidierten Methoden „2.6.20 Anti-A- und Anti-B-Hämagglutinine“ und „2.6.26 Prüfung auf Anti-D-Antikörper in Immunglobulin vom Menschen“ des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Die entsprechende bisher im Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe Grundwerk 2011, Amtliche Österreichische Ausgabe, enthaltene Monographie mit den dazugehörigen Methoden, die durch die revidierte Monographie mit den dazugehörigen revidierten Methoden gemäß Paragraph eins, ersetzt wird, wird außer Kraft gesetzt.
Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.
Stöger