Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 20. Februar 2012 |
Teil römisch zwei |
43. Verordnung: | Akkreditierung der "ofi Technologie & Innovation GmbH" zur Zertifizierung von Produkten |
Auf Grund des Paragraph 17, Absatz eins, des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2002,, wird verordnet:
Die Zertifizierungsstelle der "ofi Technologie & Innovation GmbH" mit Sitz in 1030 Wien, Franz-Grill-Straße 5, wird als Stelle, die Produkte zertifiziert (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 45011 „Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktezertifizierungssysteme betreiben“), akkreditiert.
Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Produkten gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang.
Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle der "ofi Technologie & Innovation GmbH", Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2009, außer Kraft.
Mitterlehner