BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 6. Dezember 2012

Teil II

407. Verordnung:

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2013

407. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2013

Auf Grund des Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2012,, wird verordnet:

Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2013 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 238 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 334 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 355 Euro.

Hundstorfer