Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 29. November 2012 |
Teil römisch zwei |
391. Verordnung: | Änderung der Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung |
Auf Grund des Paragraph 8, Absatz eins a, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2012,, wird verordnet:
Die Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung (BRPCV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2010,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 6, erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Absatz 2, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage 1 (Kompetenzbasiertes Curriculum Deutsch) fünfter Kompetenzbereich (integratives Sprachbewusstsein) Tabellenzeile 15.3. wird im Klammerausdruck das Wort „Synoyme“ durch das Wort „Synonyme“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Anlage 1 sechster Kompetenzbereich (Reflexion und kreative Ausdrucksformen) wird in Ziffer 22, das Wort „Arbeitwelt“ durch das Wort „Arbeitswelt“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, In Anlage 4 (Kompetenzbasiertes Curriculum zum Fachbereich) entfällt die der Anlagenüberschrift vorangestellte Überschriftsbezeichnung „IV.“.
Novellierungsanordnung 5, In Anlage 4 erster Satz wird im Klammerausdruck das Wort „Umfang“ durch das Wort „Umfanges“ ersetzt und dem Wort „Lehrberufen“ die Präposition „von“ vorangestellt.
Novellierungsanordnung 6, In Anlage 4 wird im zweiten Satz das Wort „Inhaltsbereichen“ durch das Wort „Inhaltsbereiche“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, In Anlage 4 Ziffer 3 Punkt 8, wird im Satz nach dem ersten Spiegelstrich die unter Anführungszeichen gesetzte Wendung „Metalle(inkl. Schweißtechnik)“ durch die unter Anführungszeichen gesetzte Wendung „Metalle (inkl. Schweißtechnik)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 8, In Anlage 4 entfällt am Ende der Ziffer 3 Punkt 10 Punkt 2,, 3.10.6., 3.11.9. und 3.21.1. jeweils der Punkt.
Novellierungsanordnung 9, In Anlage 4 Ziffer 3 Punkt 13, wird im Absatz nach dem Spiegelstrich die Wendung „betreibwirtschaftliches Studium“ durch die Wendung „betriebswirtschaftliches Studium“, das Wort „Berufpraxis“ durch das Wort „Berufspraxis“ und das Wort „beide“ durch das Wort „jeweils“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 10, In Anlage 4 entfällt am Ende der Ziffer 3 Punkt 16, und 3.17. jeweils der Punkt.
Novellierungsanordnung 11, In Anlage 4 entfallen in der Überschrift der Ziffer 3 Punkt 21, die Anführungszeichen.
Novellierungsanordnung 12, In Anlage 4 werden nach Ziffer 3 Punkt 21, folgende Ziffer 3 Punkt 22 und 3 Punkt 23, angefügt:
Schmied