BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 29. November 2012

Teil römisch zwei

391. Verordnung:

Änderung der Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung

391. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung geändert wird

Auf Grund des Paragraph 8, Absatz eins a, des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 1997,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2012,, wird verordnet:

Die Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung (BRPCV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2010,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 6, erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2012, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2, In Anlage 1 (Kompetenzbasiertes Curriculum Deutsch) fünfter Kompetenzbereich (integratives Sprachbewusstsein) Tabellenzeile 15.3. wird im Klammerausdruck das Wort „Synoyme“ durch das Wort „Synonyme“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Anlage 1 sechster Kompetenzbereich (Reflexion und kreative Ausdrucksformen) wird in Ziffer 22, das Wort „Arbeitwelt“ durch das Wort „Arbeitswelt“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, In Anlage 4 (Kompetenzbasiertes Curriculum zum Fachbereich) entfällt die der Anlagenüberschrift vorangestellte Überschriftsbezeichnung „IV.“.

Novellierungsanordnung 5, In Anlage 4 erster Satz wird im Klammerausdruck das Wort „Umfang“ durch das Wort „Umfanges“ ersetzt und dem Wort „Lehrberufen“ die Präposition „von“ vorangestellt.

Novellierungsanordnung 6, In Anlage 4 wird im zweiten Satz das Wort „Inhaltsbereichen“ durch das Wort „Inhaltsbereiche“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 7, In Anlage 4 Ziffer 3 Punkt 8, wird im Satz nach dem ersten Spiegelstrich die unter Anführungszeichen gesetzte Wendung „Metalle(inkl. Schweißtechnik)“ durch die unter Anführungszeichen gesetzte Wendung „Metalle (inkl. Schweißtechnik)“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 8, In Anlage 4 entfällt am Ende der Ziffer 3 Punkt 10 Punkt 2,, 3.10.6., 3.11.9. und 3.21.1. jeweils der Punkt.

Novellierungsanordnung 9, In Anlage 4 Ziffer 3 Punkt 13, wird im Absatz nach dem Spiegelstrich die Wendung „betreibwirtschaftliches Studium“ durch die Wendung „betriebswirtschaftliches Studium“, das Wort „Berufpraxis“ durch das Wort „Berufspraxis“ und das Wort „beide“ durch das Wort „jeweils“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 10, In Anlage 4 entfällt am Ende der Ziffer 3 Punkt 16, und 3.17. jeweils der Punkt.

Novellierungsanordnung 11, In Anlage 4 entfallen in der Überschrift der Ziffer 3 Punkt 21, die Anführungszeichen.

Novellierungsanordnung 12, In Anlage 4 werden nach Ziffer 3 Punkt 21, folgende Ziffer 3 Punkt 22 und 3 Punkt 23, angefügt:

  1. 3 Punkt 22
    Sportmanagement
    1. 3 Punkt 22 Punkt eins
      Organisation des Sports
    2. 3 Punkt 22 Punkt 2
      Rechtskunde
    3. 3 Punkt 22 Punkt 3
      Marketing
    4. 3 Punkt 22 Punkt 4
      Finanzwesen
    5. 3 Punkt 22 Punkt 5
      Sportbiologie
    6. 3 Punkt 22 Punkt 6
      Soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Sports

  1. 3 Punkt 23
    Installations- und Gebäudetechnik
    1. 3 Punkt 23 Punkt eins
      Thermodynamik und Strömungslehre in der Haustechnik
    2. 3 Punkt 23 Punkt 2
      Gas- und Sanitärtechnik
    3. 3 Punkt 23 Punkt 3
      Heizungstechnik
    4. 3 Punkt 23 Punkt 4
      Lüftungs- und Klimatechnik
    5. 3 Punkt 23 Punkt 5
      ein Wahlfach aus
      • Strichaufzählung
        Sanitärtechnik,
      • Strichaufzählung
        Ökoenergietechnik,
      • Strichaufzählung
        Steuer- und Regeltechnik,
      • Strichaufzählung
        Haustechnikplanung
    6. 3 Punkt 23 Punkt 6
      Alternative Energieformen in der Haustechnik

Schmied