352. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen geändert wird
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2012, insbesondere dessen §§ 6 und 39, wird verordnet:Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2012,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 39, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2010, wird wie folgt geändert:Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2010,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, Dem Art. III § 2 wird folgender Abs. 16 angefügt:Dem Artikel römisch drei, Paragraph 2, wird folgender Absatz 16, angefügt:
„(16)Absatz 16,Anlage A Dritter und Sechster Teil, Anlage A/w Vierter und Sechster Teil sowie Anlage A/lF Sechster Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 352/2012 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Anlage A Dritter und Sechster Teil, Anlage A/w Vierter und Sechster Teil sowie Anlage A/lF Sechster Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2012, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
2.Novellierungsanordnung 2, In Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule) Dritter Teil (Schul- und Unterrichtsplanung) lautet im 4. Abschnitt (Leistungsfeststellung) der letzte Spiegelstrich:
„- In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und eine mindestens dreistündige Schularbeit.“
3.Novellierungsanordnung 3, In Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt 2 (Oberstufe) Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite) lautet in den didaktischen Grundsätzen der Abschnitt Leistungsfeststellung:
„Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.“„Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß Paragraph 78 b,, Paragraph 82 c, bzw. Paragraph 82, Absatz 5 p, Ziffer 2, Litera a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2012,) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.“
4.Novellierungsanordnung 4, In Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 2 Pflichtgegenstand Mathematik lautet in den didaktischen Grundsätzen im zweiten Absatz der zweite Satz:
„Für die Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“, wobei letztere durch weitere Kompetenzen zur vollständigen Abdeckung des Lehrplans ersetzt oder ergänzt werden können, in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Ab der 9. Schulstufe des Schuljahrs 2014/15 sind im Hinblick auf die Reifeprüfung die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik.“„Für die Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß Paragraph 78 b,, Paragraph 82 c, bzw. Paragraph 82, Absatz 5 p, Ziffer 2, Litera a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2012,) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“, wobei letztere durch weitere Kompetenzen zur vollständigen Abdeckung des Lehrplans ersetzt oder ergänzt werden können, in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Ab der 9. Schulstufe des Schuljahrs 2014/15 sind im Hinblick auf die Reifeprüfung die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik.“
5.Novellierungsanordnung 5, In Anlage A/w (Lehrplan für das Werkschulheim) Vierter Teil (Stundentafeln) Z 2 (Oberstufe) lautet der Unterabschnitt c (Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung):In Anlage A/w (Lehrplan für das Werkschulheim) Vierter Teil (Stundentafeln) Ziffer 2, (Oberstufe) lautet der Unterabschnitt c (Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung):
|
„c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
|
Klassen- und Wochenstunden
|
Summe
|
LVG
|
|
|
5. Klasse
|
6. Klasse
|
7. Klasse
|
8. Klasse
|
|
|
|
aa) Maschinenbautechnik
|
|
|
|
|
|
|
|
Werkstätte und Produktionstechnik
|
10
|
10
|
13
|
12
|
45
|
VIrömisch sechs
|
|
Fachkunde
|
4
|
5
|
3
|
2
|
14
|
Irömisch eins
|
|
Konstruktionslehre
|
2
|
2
|
2
|
1
|
7
|
Irömisch eins
|
|
Betriebswirtschaftslehre
|
-
|
-
|
-
|
3
|
3
|
IIIrömisch drei
|
|
bb) Mechatronik
|
|
|
|
|
|
|
|
Werkstätte und Produktionstechnik
|
10
|
7
|
10
|
9
|
36
|
VIrömisch sechs
|
|
Fachkunde
|
7
|
5
|
3
|
3
|
18
|
Irömisch eins
|
|
Werkstättenlabor
|
-
|
4
|
4
|
4
|
12
|
IIIrömisch drei
|
|
Betriebswirtschaftslehre
|
-
|
-
|
-
|
3
|
3
|
IIIrömisch drei
|
|
cc) Tischlereitechnik
|
|
|
|
|
|
|
|
Werkstätte und Produktionstechnik
|
11
|
11
|
14
|
14
|
50
|
VIrömisch sechs
|
|
Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)
|
2
|
3
|
1
|
1
|
7
|
Irömisch eins
|
|
Fachzeichnen und Konstruktionslehre
|
3
|
2
|
3
|
1
|
9
|
Irömisch eins
|
|
Betriebswirtschaftslehre
|
-
|
-
|
-
|
3
|
3
|
IIIrömisch drei
|
|
Summe
|
16/17/16
|
17/16/16
|
18/17/18
|
18/19/19
|
69“
|
|
6.Novellierungsanordnung 6, In Anlage A/w Vierter Teil Z 2 wird nach lit. e (Unverbindliche Übungen) folgende lit. f angefügt:In Anlage A/w Vierter Teil Ziffer 2, wird nach Litera e, (Unverbindliche Übungen) folgende Litera f, angefügt:
|
„f) Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung
|
|
|
|
|
aa) Maschinenbautechnik
|
mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
|
|
bb) Mechatronik
|
mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
|
|
cc) Tischlereitechnik
|
mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse
|
7.Novellierungsanordnung 7, In Anlage A/w Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Z 2 (Oberstufe) lautet der Unterabschnitt c (Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung) samt Überschrift:In Anlage A/w Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Ziffer 2, (Oberstufe) lautet der Unterabschnitt c (Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung) samt Überschrift:
„c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung
aa) Maschinenbautechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden.
Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden.
die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen.
die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen.
elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen.
elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Sie sollen Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Qualitätsbewusstsein entwickeln und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)
Lehrstoff:
5. Klasse:
Mechanischer Teil
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz
Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden
Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken
Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung
Elektrotechnischer Teil
Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten.
Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten.
Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken.
Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards.
6. Klasse:
Mechanischer Teil
Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl.
Elektroschweißen:
Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften
Vermeiden von Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung
Üben verschiedener Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen
Autogenschweißen:
Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung
Üben verschiedener Nahtarten
Brennschneiden:
Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät
Plasmaschneiden:
Bedienung und Wartung des Schneidgerätes
Winkelschleifer:
Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung
Kleben von Metallen:
Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung
Drehen mit konventionellen Drehmaschinen:
Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln
Flächenschleifen:
Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine
Rundschleifen:
Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine
Stahlbau:
Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden
7. Klasse
Mechanischer Teil
Drehen:
Arbeiten mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe
Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten
Außermittigdrehen, ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen
Fräsen:
Teilarbeiten, Stoßarbeiten
Arbeiten mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat
Fräsarbeiten mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn
CNC-Technik:
Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen
Vermessen von Werkzeug und Werkstück
Programmierung verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D-Fräswerkstücke
CAD/CAM:
Erstellen eines Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems
Werkzeugbau:
Herstellen einfacher Schnittwerkzeuge
Installationstechnik:
Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation
Arbeitsvorbereitung:
PC-gestützte Auftragsbearbeitung
Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens
Stahlbau:
Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
Automatisierungstechnik:
Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen
Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen
Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen
8. Klasse
Mechanischer Teil
Perfektion der Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen
CNC-Technik:
Herstellen komplexer mehrachsiger Werkstücke, Wartung und Instandhaltung von Werkzeugmaschinen
Montage und Inbetriebnahme einfacher selbstgefertigter Maschinen, Geräte und Werkzeugen
Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen.
Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben.
aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen.
Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen.
die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen.
einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen.
Didaktische Grundsätze:
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie e-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Mechanischer Teil
Messtechnik:
Grundlagen der Längen und Winkelmessung
Fertigungstechnik:
Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen
Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen
Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen
Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente:
Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten
Werkstoffkunde:
Verarbeitung und Normung von Stahl
Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen
Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen
Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe
Wärmebehandlung von Stählen:
Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten
Elektrotechnischer Teil
Grundlagen der Gleichstromtechnik
Grundlagen der Wechselstromtechnik
Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
Schaltung von Widerständen
Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen
Grundlagen der Messtechnik
6. Klasse:
Mechanischer Teil
Messtechnik:
mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte
Thermisches Fügen:
Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen
Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden
Grundregeln für Schweißkonstruktionen
Prüfen von Schweißverbindungen
Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten
Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente:
Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern
Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen
Werkstoffkunde:
Mechanik und Festigkeitslehre:
Grundlagen der Festigkeitslehre
Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik
Umformen:
Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen
Kunststoffe:
Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe
Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit
Elektrotechnischer Teil
Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren
Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen
Steuerungen und Regelungen
Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben
7. Klasse:
Mechanischer Teil
Maschinen- und Gerätetechnik:
Innerer Aufbau von Maschinen
Funktionseinheiten einer CNC-Maschine
Ketten, Kettenräder, Kettentriebe
Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe
Zahnräder und Zahnradgetriebe
Gleit- und Wälzlagerdichtungen
Wellen- und Nabenverbindungen
Fertigungstechnik:
Schleifen, Feinstbearbeitung
Festigkeitslehre:
Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung)
Maschinenelemente:
Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen
Wälzführungen, Wälzgewindetriebe
Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen
CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:
Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen
Elektrotechnischer Teil
PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke
Steuerungs- und Regelungstechnik
8. Klasse:
Mechanischer Teil
Maschinen- und Gerätetechnik:
Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes
Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung
Elektrotechnischer Teil
KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen.
unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen.
an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen.
die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden.
Didaktische Grundsätze:
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.
Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.
In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe
Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten
Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen
Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken
Toleranzsysteme und ihre Anwendung
Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen
Zeichnen von gebogenen beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen
Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten
6. Klasse
Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung
Textangaben in Zeichnungen
Angaben von Form- und Lagetoleranzen
Tolerierung von Werkstücken
Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken
7. Klasse
Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken
Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge
Schweiß- und Spannvorrichtungen
Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen
Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen
Komplexe Konstruktionsaufgaben
Festigen der 3D-Zeichentechniken
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems
8. Klasse
Grundlagen der Projektorganisation
Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik
Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes
Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste
Erstellen der Detailzeichnungen
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen
geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen.
Didaktische Grundsätze:
Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs.
Lehrstoff:
8. Klasse:
Aufgaben der Wirtschaft; Grundlagen:
Querverbindungen zur Volkswirtschaftslehre
Arbeitsteilung – Interessenvertretungen
Produktionsfaktoren, insbesondere Personalpolitik und Menschenführung
Betriebliche Organisation
Betriebliches Rechnungswesen:
Finanzbuchhaltung: Grundbegriffe, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Doppelte Buchhaltung mit Verbuchung laufender Geschäftsfälle und Abschluss
Kostenrechnung: Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung in Handels- und Produktionsbetrieben
Bilanz- und Erfolgsanalyse
Beschaffung, Einkauf:
Kaufvertrag, Schriftverkehr, Lagerkennzahlen, ABC-Analyse
Finanzen:
Finanzplanung, Liquidität, Finanzkennzahlen
Investition, Investitionsrechnung
Absatz und Marketing:
Kostenlehre und Preispolitik:
Kosten- und Ertragskurven, kritische Punkte, fixe und variable Kosten
Steuerlehre:
Steuerkarten, Steuerermittlung, Steuerentrichtung, Steuertermine
Rechtskunde:
Grundzüge, Querverbindungen
Geldanlage und Wertpapiere
bb) Mechatronik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
technische Unterlagen lesen und anwenden.
Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden.
die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen.
die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen.
elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen.
elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Sie sollen Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen.
die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Qualitätsbewusstsein entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit)
Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit)
Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache)
Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien)
Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen)
Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Mechanik
Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz
Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen
Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine
Kenntnisse CNC-Bearbeitungsmaschinen
Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung
Elektrotechnik
Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, von Normen und Umweltstandards
Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen
Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten
Elektronik
Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik
Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken
Umgang mit technischen PC-Programmen
Grundlagen der Programmierung von SPS
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Handhaben von Mess- und Prüfgeräten
Messen von elektrischen Größen
6. Klasse:
Mechanik
Kenntnisse von einfachen mechatronischen Geräten
Einstellen und Überprüfen von mechanischen Parametern
Reparieren, Zerlegen und Zusammenbauen von mechatronischen Geräten
Zurichten, Verlegen und Reparieren von Druckmittel führenden Leitungen
Elektrotechnik
Arbeiten mit elektrischen Bauelementen
Elektronik
Fertigung, Bestückung und Prüfung von Leiterplatten
Aufbau von Verstärkerschaltungen
Anfertigung von Schaltplänen mit CAD
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Messen von elektrischen Parametern
Erstellen von einfachen SPS-Programmen
7. Klasse
Mechanik
Reparieren, Zerlegen und Zusammenbauen von mechatronischen Anlagen
Elektrotechnik
Funktionskontrollen mit Dokumentation von mechatronischen Anlagen
Störungsbehebung von mechatronischen Anlagen
Elektronik
Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Erstellen von Programmen für SPS und Mikrokontroller
8. Klasse
Mechanik
Systematische mechanische Fehlersuche an komplexen mechatronischen Anlagen
Inbetriebnahme und Einstellen von komplexen mechatronischen Fertigungsanlagen
Elektrotechnik
Systematische elektrische Fehlerbehebung an Sensoren, Aktoren und Verkabelung von komplexen mechatronischen Anlagen
Systematische Fehlerbehebung an Programmen von komplexen mechatronischen Anlagen
Elektronik
Reparieren von elektronischen Platinen
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Strukturierte anwenderspezifische Programmierung von SPS
Arbeiten mit Regelstrecken und Regelkreisgliedern
FACHKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen.
Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben.
aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden.
Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen.
die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Insbesondere sollen sie die Vorschriften bezüglich Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden.
elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen.
über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen.
die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können.
Grundlagen der Elektro-Magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der Elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.
Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen.
einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen.
mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen.
mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren.
Didaktische Grundsätze:
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB e-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Konstruktionstechnik
Kenntnisse von CAD-Systemen
Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen
Lesen von technischen Zeichnungen
Messtechnik Mechanik
Kenntnisse der Längen und Winkelmessung
Werkzeugtechnik
Werkzeuge in der Mechatronik
Maschinen in der Mechatronik
Werkstoffkunde
Eigenschaften und Normung von Stahl
Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen
Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen
Eigenschaften und Verwendung von Kunststoffen
Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit
Elektrotechnik
Kenntnisse der Gleichstromtechnik
Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle
Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und elektrostatischen Entladung
Grundlagen der Messtechnik
Elektronik
Grundlagen der Digitaltechnik
Passive Bauelemente in der Elektronik
6. Klasse:
Konstruktionstechnik
Konstruktionen von Baugruppen und einfachen Geräten
Technische Beschreibung und Dokumentation
Mechanik
Kraft, Drehmoment Gewindetriebe
Zerlegung von Kräften in Komponenten
Bestimmung von Lagerkräften. Schwerpunkt
Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Belastungsfälle und Festigkeitswerte
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand
Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Führungen
Elektrotechnik
Grundlagen der Schaltungsanalyse
Elektronik
Kenntnisse der Wechselstromtechnik
Schaltvorgänge an RL- und RC-Gliedern
Grundlagen der Halbleitertechnik und Funktion und Anwendung der Halbleiterbauelemente
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Messtechnik in Schaltungen
Typen und Anwendungen von Sensoren
Typen und Anwendungen von Aktoren
Merkmale und Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung
Arbeitsvorbereitung
Einführung in einfaches Projektmanagement
7. Klasse:
Elektrotechnik
Grundlagen von Prozessmesstechnik
Elektronik
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Schnittstellen und deren Normung
Grundlagen und Anwendung von Netzwerken und BUS-Systemen
Begriffe, Regelkreisglieder
8. Klasse:
Elektrotechnik
Aufbau und Funktion von PCs
Wiederholen und festigen grundlegender Kenntnisse bezüglich Gleichstrom, Wechselstrom
Elektronik
Wiederholen und festigen grundlegender Kenntnisse bezüglich elektronischer Komponenten
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Protokolle und Betriebssysteme (Überblick)
Sicherung der Grundkenntnisse Steuerung, Regelung, Sensoren, Aktoren
Sicherung der Grundkenntnisse Netzwerk BUS-Systeme, Schnittstellen
WERKSTÄTTENLABOR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
anfallende Mess- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung die über die Werkstättenausbildung hinausgehen lösen und dokumentieren.
praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln.
Didaktische Grundsätze:
Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.
Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Lehrstoff:
6. Klasse:
Mechanik
Arbeiten mit pneumatischen Systemen und deren Dokumentation
Elektronik
Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten
Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse
Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen
Arbeitsvorbereitung
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung
Erstellen von Wartungs- und Messplänen
Erstellen von Produktionslisten und Beschaffung der Teile
7. Klasse
Mechanik
Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen und deren Dokumentation
Elektronik
Entwerfen, Herstellen und Prüfen komplexer elektronischer Systeme
Messen von komplexen elektronischen Vorgängen (Prozessmesstechnik)
Programmierung von Mikrokontrollern in mechatronischen Systemen
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur einfacher Steuerungen und Regelkreise
Erstellen von SPS-Programmen in strukturierten Programmiersprachen
Erstellen von Steuerungen auf BUS-Systemen
8. Klasse
Mechanik
Analyse und Behebung von Fehlern in mechatronischen Systemen
Elektronik
Simulation von Mikrokontrollerprogrammen
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik
Analyse von SPS-Programmen und deren Dokumentation
Erstellen von Arbeitsabläufen von Roboterprogrammen
Anwendung von Prozessmesstechnik und Simulationen in Anlagen
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe aa) Maschinenbautechnik, Betriebswirtschaftslehre.
cc) Tischlereitechnik
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgaben:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
die Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen.
in der Lage sein, Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, zu bedienen und zu warten.
im Bereich Arbeitsvorbereitung sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen.
nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren.
durch wiederholte Gefahrenunterweisung mit der Unfallverhütung und den notwendigen Schutzmaßnahmen vertraut sein.
Didaktische Grundsätze:
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammen führen können.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.
Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies soll zusätzlich die Motivation erhöhen.
Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erstmals an Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und - wenn nötig - korrigieren. Die richtige Körperhaltung bei der Bedienung der Maschine hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.
In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.
Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.
Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.
Zur besseren Absicherung des erlernten, ist ein Werkstättenwochenbuch zu führen.
In der 8. Klasse wird das Lehrabschlussstück („Gesellenstück“) im Rahmen des Technikerprojektes vorbereitet. Entwurf und Planung stammen von der jeweiligen Schülerin oder vom jeweiligen Schüler. Die Handwerkslehrkraft sollte nur mehr beratend beistehen, die Fertigungszeit (maximal 80 Stunden) ist von dieser festzulegen. Auf Fehler und voraussichtliche Probleme muss hingewiesen werden, jedoch sollte die Lehrkraft nicht mehr in den Arbeitsprozess manuell eingreifen. Nach der Abgabe des Stückes darf nicht mehr daran gearbeitet werden.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenunterweisung an Werkzeugen und Geräten
Handhabung und Instandhaltung der Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte
Herstellen eines Kleinmöbels von Hand, an dem folgende Lehrinhalte vermittelt werden: Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern
Schlitz und Zapfen (einfacher Rahmen, Falzrahmen, Nutrahmen), Zinkenverbindung, Gratverbindung, Lamello- und Dübelverbindung
Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen (Wachsen, Lackieren)
6. Klasse:
Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenunterweisung an Maschinen und Geräten
Einführung an den Standardmaschinen und Grundkenntnisse der CNC-Technik
Vertiefte Kenntnisse in Wartung der Maschinen sowie Pflege und Schärfen von Werkzeugen
Herstellen von einfachen Möbelstücken, Planung mit CAD Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses
Herstellen von Eck-, Korpus und Holzverbindungen, Holzauswahl, Furniertechniken
Oberflächenbehandlung: mechanisch, chemisch
Anschlagen von Möbeltüren mit Standardbeschlägen
7. Klasse:
Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenzuweisung an Maschinen und Geräten
Vertiefung der Ausbildung an Standard- und CNC gesteuerten Maschinen
Säge-, Hobel- und Fräsarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, Bohren, Schleifen und Furnieren, Herstellen und Verleimen von Holzverbindungen, Anschlagen von diversen Möbelbeschlägen
Naturmaße nehmen und übertragen in eine CAD-Werkzeichnung sowie Erarbeiten einer Materialliste
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes anhand eines Auftragprojektes (zB Schulinternat), Fertigung dieses Projektes in Form einer Teamarbeit
Herstellen von einzelnen Werkstücken mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel, Innenausbau bzw. Bauarbeiten
Programmieren von elementaren CNC-Arbeitsabläufen und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software
Behandeln von Oberflächen (mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlung)
8. Kasse:
Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Gefahrenzuweisung an den Maschinen und Geräten
Eigenständige Herstellung eins selbst entworfenen und konzipierten Werkstückes/Möbelstücks mit gehobenem Schwierigkeitsgrad
Organisation des Arbeitsablaufes: Auswahl und Beschaffung der Materialien, sowie Kommunikation mit Geschäftspartnern
CNC-Technologie vertiefen, Optimieren der Programme
Durchführung der Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung
Präsentation und Analyse des selbst entworfenen und gefertigten Werkstückes in exakter Fachsprache, vorzugsweise anhand des Gesellenstückes
FACHKUNDE (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Kenntnisse über den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe haben.
Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen.
die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtung und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen.
mit der Ausstattung und Ergonomie des Arbeitsplatzes vertraut sein.
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, und mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie wie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein.
über die Bauphysik sowie über die Grundlagen der Mess- und Prüftechniken Bescheid wissen.
Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen.
sich Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren.
im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein.
Didaktische Grundsätze:
Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt, die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.
Moderne Unterrichtsmittel wie Computer, Beamer und fachspezifische Software erhöhen den Anschauungsfaktor und sollten im angemessen Ausmaß eingesetzt werden.
Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im Bautechnischen Bereich mit dem Fach Physik und im Stilkundeunterricht mit dem Fach Geschichte hergestellt werden.
In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Berufsbild, Tischlerwerkstätte, Arbeitsablauf, Arbeitsplatz:
Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Ausstattung in der Tischlerei
Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte
Rohstoff Holz, Bedeutung und Wirkungen des Waldes
Holzentstehung, Aufbau und Bestandteile des Holzes
Arbeiten des Holzes und konstruktive Maßnahmen
Technische und ästhetische Eigenschaften, Holzfehler und Holzkrankheiten
Leime in natürlicher und synthetischer Form
Grundkonstruktionsarten im Möbelbau
6. Klasse:
Werkstoffkunde (1 Wochenstunde)
Furniere und ihre Herstellung
Mechanische und chemische Oberflächenbehandlung
Befestigungstechnik bei der Montage
Hilfsstoffe in der Tischlerei
Maschinenkunde (2 Wochenstunden)
Technologische Grundbegriffe: Strom, Elektromotore, elektrische Schutzmaßnahmen, Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen
Der Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen
Maschinen für die spanlose Bearbeitung
Maschinen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung
Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung
7. Klasse:
Allgemeine Bauarbeiten des Tischlers: Bauvorschriften, Normen, Bauphysik
Fenster und Fenstertüren:
Konstruktionen, Gütemerkmale und Beanspruchungsklassen, Beschlag, Verglasung, konstruktiver Holzschutz
Fensterladenkonstruktion:
Bretter-, Rahmen-, Jalousie-, Rollläden
Innen- und Außentüren
Innenausbau:
Wand- und Deckenverkleidung, Trennwände und Holzfußböden
Treppenbau:
Maße und Vorschriften, diverse Konstruktionsarten
Vertiefung:
Komplexe Aufgaben in der Bauphysik (zB U-Wert Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl)
8. Klasse:
Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart. Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus sind schwerpunktmäßig von der Gotik bis zur Moderne zu behandeln
Wiederholen und Festigen des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung
FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen.
das selbstständige Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können.
um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen.
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen.
Die holzspezifische Zeichennorm, vor allem im Bereich der Rissanordnung, Liniendarstellung, Bemaßung, Schraffur und Beschriftung ist Basiswissen. Sie ist als Voreinstellung im Zeichenprogramm zu definieren.
Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiters ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung bzw. Design anzustreben.
In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen. Das Projekt umfasst: die Übersichtszeichnung, Schnitt- und Detailzeichnungen sowie eine perspektivische Darstellung. Die technische Beschreibung und ein Ablaufplan sind zu verfassen. Für das Technikerprojekt sind maximal 80 Stunden vorgesehen.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8 Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.
Lehrstoff:
5. Klasse:
Vertraut machen mit den Bedienungselementen des fachspezifischen CAD-Programms
Grundlagen des Zeichnens: Zeichnungshilfen, Zeichennormen
Technisches Zeichnen: Darstellung von Werkstücken
Konstruktionslehre: Rahmenverbindungen, Korpusverbindungen, Breitenverbindungen, Längsverbindungen, Gratverbindungen
Möbeldetails: Sockel- Rückwand-, Laden-, Möbeltürkonstruktionen sowie Türanschläge
Darstellung des Lehrstückes welches in der Werkstätte gefertigt wird. Übersichtszeichnung, Schnittzeichnung, Details
6. Klasse:
Möbelbaugrundkonstruktionen:
Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau
Konstruktive Erarbeitung von vorgegebenen Entwürfen: Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnungen, Schnitt- und Detailzeichnungen
Einfache Fensterarten, Türen
Grundlagen des Projektmanagements
7. Klasse:
Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege)
Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten
Isolierglasfenster (Ansicht, Grundrissschnitt, Kreuzrissschnitt)
Stiegen: Grundkonstruktionen, Steigungsverhältnis, gewendelte Treppe
Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbel
Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück. Selbstständiges Durchkonstruieren von der Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung
8. Klasse:
Planung des Gesellenstückes
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe aa) Maschinenbautechnik, Betriebswirtschaftslehre.“
8.Novellierungsanordnung 8, In Anlage A/lF (Lehrplan des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache (Dritte) lautet im Abschnitt Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze der letzte Absatz:
„Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß § 78b, § 82c bzw. § 82 Abs. 5p Z 2 lit. a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2012) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.“„Für jene Klassen, an welchen die teilzentrale standardisierte Reifeprüfung (gemäß Paragraph 78 b,, Paragraph 82 c, bzw. Paragraph 82, Absatz 5 p, Ziffer 2, Litera a und b SchUG in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2012,) durchgeführt werden wird, findet für den Zeitrahmen von Schularbeiten der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In nicht standardisierten Fremdsprachen ist die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.“
Schmied