BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 17. Oktober 2012

Teil römisch zwei

347. Verordnung:

Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich

347. Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Mittel für Förderungsmaßnahmen im Weinbereich

Aufgrund des Paragraph 67, Absatz 4, des Weingesetzes 2009, BGBl. römisch eins Nr. 111 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Höchstbetrag der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel gemäß Paragraph 67, Absatz 4, des Weingesetzes 2009 für das Haushaltsjahr 2012 beträgt 1 030 000 €.

Paragraph 2,

Diese Verordnung ist im Haushaltsjahr 2012 anzuwenden.

Berlakovich