Anlage 7

(zu Paragraph 82, Absatz 2,)

Hinweis für Badegäste

Die Reinhaltung des Kleinbadeteichs erfolgt ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte.

Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt.

Zum Schutz der Gesundheit der Badegäste dürfen daher die angeführten Personenzahlen nicht überschritten werden:

Gleichzeitig dürfen sich im Badegewässer höchstens …… Personen aufhalten.

Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Kleinbadeteich höchstens …..

…. Personen betragen.