BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2012

Ausgegeben am 25. Juli 2012

Teil römisch zwei

256. Verordnung:

Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sowie der Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

256. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik sowie die Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik geändert werden

Artikel 1
Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 96, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2012,,
wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Artikel römisch eins wird dem Paragraph 3, folgender Absatz 8, angefügt:

  1. Absatz 8,Die Abschnitte römisch fünf und römisch sieben der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2012, treten hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2012 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2, In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik) Abschnitt römisch fünf (Stundentafel) Ziffer 10, wird die Bezeichnung „Mathematik“ durch die Bezeichnung „Angewandte Mathematik" ersetzt und lautet die den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ betreffende Zeile:

„10.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)“

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage Abschnitt römisch fünf Ziffer 16, lautet die den Pflichtgegenstand „Rhythmisch-Musikalische Erziehung" betreffende Zeile:

„16.

Rhythmisch-Musikalische Erziehung

-

1

1

-

1

3

IV“

Novellierungsanordnung 4, In der Anlage Abschnitt römisch fünf Ziffer 22, lautet die den Pflichtgegenstand „Informatik und Medien" betreffende Zeile:

„22.

Informatik und Medien

1

1

-

-

-

2

II“

Novellierungsanordnung 5, In der Anlage Abschnitt römisch fünf Ziffer 23, lautet die den Pflichtgegenstand „Seminar Organisation, Management und Recht" betreffende Zeile:

„23.

Seminar Organisation, Management und Recht

-

-

-

1

1

2

II“

Novellierungsanordnung 6, In der Anlage Abschnitt römisch sieben (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Didaktische Grundsätze, Lehrstoff) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet Ziffer 10, samt Überschrift:

„10. ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die folgenden Einsichten:

Lehrstoff:

1. Klasse:

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“

Rechnen mit Zahlen und Zahlenmengen

Rechnen mit Maßen

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Variablen und Terme

Gleichungen und Formeln

Lineare Gleichungssysteme

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge"

Funktionen

Lineare Funktionen

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Empirische Funktionen

Mengen

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

2. Klasse

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“

Komplexe Zahlen

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Gleichungen

Potenzgesetze

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Funktionen

Kompetenzbereich „Stochastik“

Beschreibende Statistik

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Statistik

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

3. Klasse

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Vektoren und Matrizen

Exponentialgleichungen und Logarithmen

Trigonometrie

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion

Folgen und Reihen

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei Schularbeiten, mindestens eine davon zweistündig

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

4. Klasse

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Trigonometrie

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Trigonometrische Funktionen

Kompetenzbereich „Analysis“

Differenzialrechnung

Kompetenzbereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Extremwertprobleme

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Schularbeiten: zwei zweistündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

5. Klasse

Kompetenzbereich „Analysis“

Integralrechnung

Kompetenzbereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilung

Modelle für frühe mathematische Bildung (Vorläuferfertigkeiten)

Wiederholung aller Themengebiete

Schularbeiten: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten

Portfolio zur frühen mathematischen Bildung

Novellierungsanordnung 7, In der Anlage Abschnitt römisch sieben Unterabschnitt A lautet Ziffer 16, samt Überschrift:

„16. RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Lehrstoff:

2. Klasse

Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“

Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“

Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“

Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

3. Klasse

Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“

Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“

Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“

Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

5. Klasse

Kompetenzbereich „Wahrnehmung und Körperbewusstsein“

Kompetenzbereich „Kreativität und Ausdruck“

Kompetenzbereich „Interaktion und Kommunikation“

Kompetenzbereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

Novellierungsanordnung 8, In der Anlage Abschnitt römisch sieben Unterabschnitt A lautet Ziffer 22, samt Überschrift:

„22. INFORMATIK UND MEDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Lehrstoff:

1. Klasse

Kompetenzbereich „Textverarbeitung“

Kompetenzbereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

Kompetenzbereich „Grundlagen der EDV“

Kompetenzbereich „Präsentation“

Kompetenzbereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)

Kompetenzbereich „Medien“

2. Klasse

Kompetenzbereich „Textverarbeitung“

Kompetenzbereich „Verwalten und Darstellen von Daten“

Kompetenzbereich „Grundlagen der EDV“

Kompetenzbereich „Präsentation“

Kompetenzbereich „Netzwerke“ (Web, Internet, Netzwerke)

Kompetenzbereich „Medien“

Novellierungsanordnung 9, In der Anlage Abschnitt römisch sieben Unterabschnitt A lautet Ziffer 23, samt Überschrift:

„23. SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Lehrstoff:

4. Klasse

Kompetenzbereich „Recht“

Kompetenzbereich „Projektmanagement“

Kompetenzbereich „Marketing und Management“

5. Klasse

Kompetenzbereich „Marketing und Management“

Kompetenzbereich „Organisation und Management“

Kompetenzbereich „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Auf Grund

  1. Ziffer eins
    des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 96, sowie
  2. Ziffer 2
    des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2012,,
wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2006,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Artikel römisch drei wird dem Paragraph 3, folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Die Abschnitte römisch vier und römisch sechs der Anlage 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2012, treten hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2012 und hinsichtlich der weiteren Klassen mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.“

Novellierungsanordnung 2, In Anlage römisch eins (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt römisch vier (Stundentafel) wird die Bezeichnung „Mathematik“ durch die Bezeichnung „Angewandte Mathematik" ersetzt und lautet die den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ betreffende Zeile:

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

10

(römisch eins)“

Novellierungsanordnung 3, In Anlage römisch eins Abschnitt römisch sechs [Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird der Pflichtgegenstand „Mathematik“ durch den Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ ersetzt und lautet:

„ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler erreichen folgende Lernziele:

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die folgenden Einsichten:

Lehrstoff:

1. Klasse

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“

Rechnen mit Zahlen und Zahlenmengen:

Rechnen mit Maßen:

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Variablen und Terme

Gleichungen und Formeln

Lineare Gleichungssysteme

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Funktionen

Lineare Funktionen

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Empirische Funktionen

Mengen

Modelle für mathematische Lernhilfe in der Volksschule

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten an ausgewählten Beispielen Modelle für die Lernbegleitung und erstellen mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial für die Entwicklung des Zählens, der Zählstrategien, zur Zahlenverarbeitung und für die mathematische Kompetenzentwicklung in der Volksschule sowie Lernhilfen zum Erwerb des Ziffern- und des Zahlbegriffs, Lernhilfen zum Erfassen des Mengenbegriffs, Lernhilfen beim Rechnen mit Maßen und bei Fertigkeiten des Wägens, Messens und Vergleichens.

Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten

Portfolio zur mathematischen Lernhilfe

2. Klasse

Kompetenzbereich „Zahlen und Maße“

Komplexe Zahlen

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Gleichungen

Potenzgesetze

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Funktionen

Kompetenzbereich „Stochastik“

Beschreibende Statistik

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Statistik:

Modelle für mathematische Lernhilfen in der Volksschule

An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler Modelle, Lernhilfen und Anschauungsmaterial für die Lernbegleitung zum Verständnis von Raumorientierung, Raumvorstellung, Vergleich von Flächen, Form, Größe, Symmetrien, Muster und Strukturen und von allgemeinen geometrischen Begriffen.

Schularbeiten: zwei einstündige Schularbeiten

Portfolio zur mathematischen Lernhilfe

3. Klasse

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Vektoren und Matrizen

Exponentialgleichungen und Logarithmen

Trigonometrie

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion

Folgen und Reihen

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse

Modelle für mathematische Lernhilfen beim Übergang von der Volkschule in die Sekundarstufe 1

An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die mathematische Lernbegleitung und erstellen mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial für die Verarbeitung von Zahlen und von Relationen: „größer, kleiner, gleich“, für die grundlegende Rechenfertigkeit mit Zahlen und für das Verständnis der elementaren Geometrie.

Schularbeiten: zwei Schularbeiten, mindestens eine davon zweistündig

Portfolio zur mathematischen Lernhilfe

4. Klasse

Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“

Trigonometrie

Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“

Trigonometrische Funktionen

Kompetenzbereich „Analysis“

Differenzialrechnung

Kompetenzbereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Extremwertprobleme

Modelle für mathematische Lernhilfen beim Übergang von der Sekundarstufe 1 in die Sekundarstufe 2

An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die mathematische Lernbegleitung und erstellen mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial im Bereich von Zahlen, von geometrischen Formen und von einfachen Funktionen und Relationen.

Schularbeiten: zwei zweistündige Schularbeiten

Portfolio zur mathematischen Lernhilfe

5. Klasse

Kompetenzbereich „Analysis“

Integralrechnung

Kompetenzbereich „Stochastik“

Wahrscheinlichkeitsrechnung

Schulartenspezifischer Kompetenzbereich

Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilung

Modelle für mathematische Lernhilfen in der Sekundarstufe 2

An ausgewählten Beispielen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler die allgemeine mathematische Lernbegleitung und erstellen passende mathematisch orientierte Lernspiele und Anschauungsmaterial, wobei zu beachten ist, dass das mengen- und zahlenbezogene Vorwissen Einfluss auf die späteren Leistungen im Mathematikunterricht hat. Jugendliche mit Rechenschwierigkeiten haben häufig Unsicherheiten in den pränumerischen Grundlagen aus dem Kleinkind- und Vorschulalter.

Wiederholung aller Themengebiete

Schularbeiten: zwei zwei- bis dreistündige Schularbeiten

Portfolio zur mathematischen Lernhilfe“

Schmied