Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 24. Juli 2012 |
Teil römisch zwei |
253. Verordnung: | Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung |
Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 4, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, Bundesgesetzblatt Nr. 218 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2011,, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung – AuslBVO, Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1990,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 2011,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, Ziffer 6, entfällt die Wortfolge „Pflegegeld gemäß den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer bzw.“.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph eins, Ziffer 14, wird die Wortfolge „Staatsangehörige von Australien und Neuseeland, die das 18. Lebensjahr vollendet und 31. Lebensjahr nicht überschritten haben“ durch die Wortfolge „Staatsangehörige von Australien, der Republik Korea und von Neuseeland, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben“ ersetzt und die Wortfolge „in Australien bzw. in Neuseeland“ durch die Wortfolge „in diesen Staaten“ ersetzt.
Hundstorfer