Jahrgang 2012 |
Ausgegeben am 4. Juli 2012 |
Teil römisch zwei |
245. Verordnung: | Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat |
Aufgrund des Paragraph 14, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2011,, wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat wird das aus den Lageplänen, Teil 1 – Teil 3, Plannummer ASFINAG P1401/0-401/STR/S01/V, P1402/0-401/STR/S01/V und P1403/0-401/STR/S01/V ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat zur Einsicht auf.
Bures